
Cannabispatienten & Führerschein: So bleibst du auf der sicheren Seite
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Viele setzen Cannabis mit Drogen gleich und so ist für die meisten klar: Wenn man Cannabis konsumiert hat, darf man kein Fahrzeug führen. Doch das stimmt nicht ganz. Als Cannabispatient profitierst du von etwas anderen Regeln. Was Cannabispatienten über den Führerschein und das Autofahren wissen sollten, zeigt dieser Artikel.
Wer das Cannabinoid THC zu Freizeitzwecken konsumiert und sich in einen Rauschzustand versetzt, darf kein Auto fahren.
Für Cannabispatienten gibt es Ausnahmen, sodass ihr Führerschein grundsätzlich nicht in Gefahr ist.
Dennoch können Cannabispatienten in Schwierigkeiten geraten, wenn sie nicht fahrtüchtig sind und ein Fahrzeug führen.
Ein verantwortungsvoller Konsum ist wichtig für alle Teilnehmer am Straßenverkehr.
Ein Nachweis ist sehr sinnvoll, wenn du als Cannabispatient ein Fahrzeug führst.
Generell galt in Deutschland sehr lange Zeit: Wer Cannabis konsumiert und dann mit dem Auto fährt, macht sich strafbar. Nachdem nun Cannabis seit 2024 teilweise legalisiert ist und es einige Menschen gibt, die medizinisches Cannabis zu therapeutischen Zwecken einnehmen, ist die Lage für viele gar nicht mehr so klar.
Ein Blick in das Gesetz gibt Aufschluss. Das Straßenverkehrsgesetz StVG gibt in §24a Absatz 2 ganz deutlich an, dass Cannabispatienten ein Fahrzeug führen dürfen – selbst mit nachweisbarem THC im Blut. Dafür gibt es eine wichtige Voraussetzung: Der Konsum erfolgt im Rahmen einer ärztlichen Verordnung und die Fahrtüchtigkeit ist nicht eingeschränkt.
Eine Fahrtüchtigkeit liegt dann vor, wenn die Person dazu fähig ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen können also sogar bei Cannabispatienten zu Konsequenzen führen. Dann greift §316 StGB: Das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel ist strafbar.
Es gilt also: Die Motivation, die hinter dem Cannabis-Konsum steckt, hat eine erhebliche Auswirkung auf die rechtliche Behandlung.
Damit du rechtlich auf der sicheren Seite bist, solltest du immer ein Rezept oder eine Bescheinigung deines Arztes mit dir führen. Auch ein Cannabis-Patientenausweis ist geeignet, damit du bei einer Verkehrskontrolle nachweisen kannst, dass du ein Cannabispatient bist.
Bei Alkohol gibt es ganz klare Grenzen, die eingehalten werden müssen, wenn man nach dem Konsum noch ein Fahrzeug führen möchte. Fahranfänger, Taxifahrer und Busfahrer dürfen keinen Alkohol trinken und müssen die Promillegrenze von 0,0 einhalten. Alle anderen Verkehrsteilnehmer ab 21 Jahren dürfen maximal 0,5 Promille erreichen. Doch schon ab 0,3 Promille können Sanktionen drohen, wenn Ausfallerscheinungen oder Beeinträchtigungen vorliegen. Gibt es solche Grenzen auch bei Cannabis?
Seit dem 22. August 2024 gibt es hierfür ebenfalls klare Regelungen: Der gesetzliche THC-Grenzwert liegt bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Überschreitest du beim Autofahren diesen Wert und bist kein Cannabispatient, kann das ein Fahrverbot, ein Bußgeld und Punkte in Flensburg für dich bedeuten. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt ein generelles THC-Fahrverbot.
Anders sieht es aus, wenn du Cannabispatient bist – dann ist dein Führerschein nicht in Gefahr. Denn hier geht es nicht um Grenzwerte, die mittels einer Blutuntersuchung ermittelt werden, sondern um deine Fahrtauglichkeit.
Unsicherheiten, Ausfallerscheinungen und Beeinträchtigungen sind unter anderem:
Bei solchen Symptomen darf die Polizei eine Blutentnahme veranlassen. Wenn der Drogentest zeigt, dass ein Verstoß vorliegt, drohen auch Cannabispatienten Sanktionen wie der Entzug des Führerscheins.
Was für alle Menschen gleich ist: Mischkonsum ist tabu! Cannabis und Alkohol ist eine Kombination, die man recht häufig antrifft, doch wenn es um die Teilnahme am Straßenverkehr geht, handelt es sich um einen eindeutigen Verstoß. Selbst wenn du als Cannabispatient mit Mischkonsum erwischt wirst, kann das eine MPU nach sich ziehen.
Eine MPU – kurz für medizinisch-psychologische Untersuchung – versteht sich als eine Überprüfung der Fahreignung einer Person. Sie wird dann angeordnet, wenn angezweifelt wird, dass eine Person fahrtüchtig ist.
Grundsätzlich bleibst du als Cannabispatient von einer MPU verschont, wenn du mit THC im Blut am Steuer erwischt wirst. Wenn Behörden jedoch einen Verdacht auf Missbrauch oder Abhängigkeit haben, können sie eine MPU verordnen. Die Grundlage hierfür ist in §13a Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zu finden.
Grund zu einem solchen Verdacht geben beispielsweise häufige Verstöße oder ein unsicheres Verhalten. Auch ein erhöhter THC-Wert im Blut kann auf einen Cannabis-Missbrauch hindeuten.
Somit solltest du dich als Cannabispatient stets an die empfohlene Dosis halten, um deinen Führerschein nicht zu gefährden.
Fahranfänger in der Probezeit müssen sich generell auf besondere Regeln einstellen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass diese auch auf den Konsum von Cannabis – genau genommen THC – beziehen.
Selbst als Cannabispatient gilt für dich in der Probezeit ein absolutes Fahrverbot bei THC im Blut. Selbst kleinste Mengen sind verboten und werden als schwerwiegender A-Verstoß gewertet. Das bedeutet, dass deine Probezeit auf 4 Jahre verlängert wird, du ein Aufbauseminar besuchen musst und du bei einer Wiederholung den Führerschein verlierst.
Somit gilt: Du darfst als Fahranfänger und Cannabispatient zwar Cannabis konsumieren, musst aber mit dem Autofahren warten, bis die THC-Konzentration in deinem Blut wieder bei 0,0 ng/ml liegt.
Nicht in jedem Bundesland Deutschlands wird der Cannabis-Konsum von Patienten in Verbindung mit der Teilnahme am Straßenverkehr gleich behandelt. In Bayern ist die Situation etwas verschärft.
Zwar ist die Gesetzeslage in der gesamten Bundesrepublik gleich, doch Bayern hebt sich durch die konsequentere und strengere Vorgehensweise der Behörden und der Polizei bei Sanktionen und Kontrollen ab.
Bayern ist allgemein dafür bekannt, gezielter und häufiger Verkehrskontrollen mit THC-Tests durchzuführen als die anderen Bundesländer. Außerdem wird hier häufiger eine MPU verordnet – selbst dann, wenn die Werte den Grenzwert nicht überschreiten, sondern nur sehr nahe daranliegen.
In Bayern greift man auch wesentlich härter durch, wenn es zu einem Verstoß kommt. Ein Führerscheinentzug passiert hier schneller als in anderen Bundesländern. Das gilt vor allem für den Mischkonsum – dieser ist generell verboten, wird in Bayern jedoch besonders streng geahndet.
Du bist Cannabispatient und hast Angst um deinen Führerschein? Dann solltest du dich gut vorbereiten, ehe du in dein Auto steigst. Wir haben ein paar Tipps für dich vorbereitet, damit du dich absichern kannst:
Zusammenfassend lässt sich daher sagen: Wenn du Cannabispatient bist, solltest du verantwortungsvoll mit deiner Medikation umgehen und dich nie hinter das Steuer setzen, wenn du dich unsicher, beeinträchtigt oder unwohl fühlst. Das erleichtert dir und allen anderen Teilnehmern am Straßenverkehr das Leben.
Wer Cannabis missbraucht und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet sich selbst und andere Personen. Deshalb ist es strafbar, zu viel Cannabis beim Autofahren zu konsumieren oder es mit Alkohol zu mischen. Einige Ausnahmen gibt es bei Cannabispatienten, die THC zu medizinischen Zwecken einnehmen. Allerdings können auch Cannabispatienten ihren Führerschein verlieren, sodass du stets aufpassen musst, wie viel du konsumierst, darauf achten solltest, dass du dich ausweisen kannst.
Ja – und Nein. Es kommt darauf an, ob du Fahranfänger bist bzw. ob du dich in der Probezeit befindest. Außerdem ist ausschlaggebend, ob du noch fahrtüchtig bist. Wenn deine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist und du als Cannabispatient Auto fährst, kannst du deinen Führerschein trotz Cannabis-Patientenausweis verlieren.
Meist geht die Aufnahme einer Cannabistherapie mit einer Meldung an die Führerscheinstelle einher, damit dort die Fahreignung geprüft wird. Das soll eine hohe Verkehrssicherheit gewährleisten.
Pauschal musst du als Cannabispatient keine MPU machen, wenn du THC konsumiert hast und mit dem Auto fährst. Dennoch kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung verordnet werden, wenn deine Verkehrsteilnahme durch den Cannabis-Konsum beeinträchtigt ist.
Damit du nicht in rechtliche Schwierigkeiten kommst, solltest du als Cannabispatient immer einen entsprechenden Nachweis deiner Cannabinoidtherapie wie ein Rezept oder eine ärztliche Bescheinigung mitführen. Empfehlenswert ist auch ein Cannabis-Patientenausweis.
Weder bei einer Verkehrskontrolle noch bei einer MPU geht es um das Cannabinoid CBD. Da CBD kein psychoaktives Cannabinoid ist und keinen Rauschzustand verursacht, spielt der Konsum für das Führen eines Fahrzeugs keine Rolle. Was allerdings kontrolliert wird, ist der Konsum von THC – denn das ist das Cannabinoid, das deine Reaktionsfähigkeit und Wahrnehmung einschränken kann.