Cannabis am Arbeitsplatz: Regeln, Verbote und Praxis-Tipps
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Cannabis ist teilweise legal – doch auch am Arbeitsplatz? Ob du Cannabis am Arbeitsplatz konsumieren darfst, welche gesetzlichen Grundlagen es gibt und welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber und -nehmer haben, erfährst du in diesem Artikel.
Per Gesetz ist der Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz nicht grundsätzlich verboten.
Arbeitgeber können eigene Verbote erlassen – beispielsweise in der Betriebsvereinbarung.
Medizinisches Cannabis bildet die Ausnahme, da es zwar ebenfalls verboten werden kann, aber von vielen Arbeitgebern toleriert wird.
Ein verantwortungsvoller Konsum ist immer essenziell, weshalb Cannabis am Arbeitsplatz grundlegend keine gute Idee ist.
Mit der Teillegalisierung von Cannabis 2024 sind viele neue Fragen aufgekommen. Das Gesetz regelt klar, auf welchem Wege du dir Cannabis beschaffen kannst. Und auch der öffentliche Konsum von Cannabis ist klar festgelegt: In der Nähe von Schulen, Kindergärten, öffentlichen Einrichtungen und Sportstätten ist der Konsum ganz klar untersagt. Die Gründe hierfür sind klar: Es geht um den Gesundheits- und Jugendschutz.
Doch wie steht es um Cannabis am Arbeitsplatz? Ist der Konsum grundlegend verboten oder gibt es dazu überhaupt gesetzliche Regelungen? Das Cannabisgesetz verbietet den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz nicht grundlegend. Allerdings solltest du dir dazu das Regelwerk im Arbeitsschutz ansehen. Es verpflichtet Arbeitnehmer dazu, sich nicht mit Rauschmitteln in einen Zustand zu versetzen, aus dem eine Gefährdung der eigenen Person oder anderer entsteht.
Da es nicht gesetzlich verankert ist, dass Cannabis am Arbeitsplatz verboten ist, rufen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen dazu auf, dass Arbeitgeber es selbst in die Hand nehmen. Über Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsanweisungen kann der Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz untersagt werden.
Die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung sprechen sich damit ganz klar gegen einen Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz aus. Gemäß ihrer Meinung soll Cannabis bei der Arbeit genauso wenig Platz haben wie Alkohol oder andere Drogen.
Medizinisches Cannabis bildet – wie so oft – eine Ausnahme. Wenn du Cannabis aus gesundheitlichen Gründen einnimmst und dafür auch ein entsprechendes Rezept von deinem Arzt erhalten hast, sehen es viele Arbeitgeber nicht so streng. Jedoch solltest du dich gut mit deinen Rechten und Pflichten befassen, ehe du einfach dein Medizinalcannabis mit an den Arbeitsplatz nimmst und dort konsumierst!
Befindest du dich in einer Cannabistherapie, bedienst an deinem Arbeitsplatz jedoch Maschinen oder führst andere sicherheitsrelevante Tätigkeiten durch? Dann besteht ganz klar eine Meldepflicht. Wenn dein Konsum Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit haben kann, musst du deinen Arbeitgeber darüber informieren. In allen anderen Fällen ist die Einnahme medizinischen Cannabis Privatsache.
Du musst also nicht zwangsläufig bei deinem Arbeitgeber angeben, dass du eine Cannabistherapie machst. Auch der Betriebsarzt unterliegt der Schweigepflicht und darf diese Information nicht einfach weitergeben. Zudem dürfen Arbeitgeber nicht in eine laufende medizinische Therapie eingreifen – ganz gleich, ob zu dem Zweck Cannabis genommen wird oder nicht.
Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt sich ein ärztlicher Nachweis, dass deine Arbeitsfähigkeit trotz Cannabiskonsum nicht beeinträchtigt ist. Eine verminderte Konzentration, Reaktionsfähigkeit oder Wahrnehmung können arbeitsrechtliche Folgen nach sich ziehen. Zusätzlich ist ein Cannabis-Patientenweis empfehlenswert, um Missverständnissen vorbeugen zu können.
Aber auch Arbeitgeber haben Rechte und Pflichten:
Ein beidseitiges Verständnis ist also das A und O. Sowohl Arbeitgeber als auch -nehmer müssen dafür Sorge tragen, dass die Sicherheit am Arbeitsplatz durch Cannabis nicht beeinträchtigt wird. Eine offene Kommunikation ist in vielen Fällen daher das Beste.
Cannabis kann die Wahrnehmung, Konzentrationsfähigkeit und Reaktionsfähigkeit verändern. Daraus ergibt sich – je nach Branche – ein mehr oder weniger großes Risiko. Da es für Arbeitgeber oftmals schwierig ist, das Gefährdungspotenzial im Einzelfall einzuschätzen, empfehlen Experten eine betriebliche Regelung, die Cannabis am Arbeitsplatz grundsätzlich untersagen.
Viele Konsumenten und Patienten stellen sich da vielleicht die Frage: Darf der Arbeitgeber den Cannabiskonsum am Arbeitsplatz verbieten? Schließlich ist das Gesetz hier nicht ganz eindeutig.
Die Antwort lautet: Ja, Arbeitgeber dürfen Cannabis am Arbeitsplatz verbieten. Das hängt mit ihrer Fürsorgepflicht und ihrem Weisungsrecht zusammen. Wenn Arbeitgeber also nicht möchten, dass ihre Belegschaft am Arbeitsplatz Cannabis konsumiert, haben sie die Möglichkeit, ein Verbot durch ihr Direktionsrecht zu erlasssen. Alternativ ist auch eine Betriebsvereinbarung geeignet.
Meist ist es jedoch ratsam, etwas mehr zu tun, als nur ein Verbot zu verhängen:
Übrigens: Der Konsum von Suchtmitteln wird innerhalb der Gefährdungsbeurteilung als Belastungs- und Gefährdungsfaktor eingestuft. Es gibt bereits konkrete Maßnahmen gegen Alkoholmissbrauch und entsprechende Vorkehrungen gegen missbräuchlichen Cannabiskonsum im Arbeitskontext sollen folgen.
Können Arbeitgeber überhaupt kontrollieren, ob sich alle Mitarbeiter an das Cannabis-Verbot am Arbeitsplatz halten? Wenn Kontrollen durchgeführt werden sollen, müssen Arbeitgeber ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl aufbringen. Die Maßnahmen müssen einerseits sensibel und andererseits rechtlich einwandfrei erfolgen:
Die Substanz in Cannabis, die eine Gefährdung darstellt, ist Tetrahydrocannabinol (THC). Dieses Cannabinoid wirkt psychoaktiv und hat eine berauschende Wirkung. Es kann deine Reaktions-, Konzentrations- und Leistungsfähigkeit immens beeinträchtigen. Überdies können durch den Konsum sogar Halluzinationen entstehen. Es ist daher verständlich, weshalb viele Arbeitgeber nicht möchten, dass Cannabis am Arbeitsplatz konsumiert wird.
Besonders gefährlich wird es beim Führen von Fahrzeugen oder beim Bedienen von Maschinen. Grundsätzlich liegt der Grenzwert beim Autofahren bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter im Blutserum. Es kommt jedoch immer darauf an, ob du noch fahrtauglich bist oder nicht. Selbst wenn du dich unter dieser Grenze aufhältst, kann es also zu einer Gefährdung von dir und anderen Personen kommen.
Bei Maschinen wie Kranen, Baggern oder Radlader ist das Risiko, andere bei der Arbeit zu gefährden, von Natur aus erhöht. Die Verantwortung ist daher noch größer, einen klaren Kopf zu haben, wenn diese Tätigkeiten ausgeführt werden. Wenn du also eine Maschine führst, THC im Blut hast und deine Wahrnehmung, dein Verhalten oder dein Urteilsvermögen beeinflusst ist, verstößt du gegen eine wichtige Vorschrift: Du darfst dich nicht in einen Zustand versetzen, in dem du dich selbst oder andere gefährden könntest.
Selbst dann, wenn du keine gefährdenden Tätigkeiten ausführst, stellt Cannabis am Arbeitsplatz ein erhöhtes Risiko dar. Selbst in einem Büro gibt es Verletzungsgefahren, wenn du unachtsam bist, was nach dem Cannabiskonsum schnell der Fall sein kann. Zudem sinkt deine Leistung unter Umständen enorm. Ganz zu schweigen von der Außenwirkung: Mitarbeiter, die high sind, sollten sich besser nicht in den Kundenkontakt begeben.
Wenn dein Arbeitgeber den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz untersagt hat, solltest du dich daran halten. Falls du Cannabis mitbringst oder sogar konsumierst, können arbeitsrechtliche Konsequenzen auf dich zukommen.
Ein erstmaliger Verstoß führt zu einer Abmahnung. Kommt es zu einem erneuten Verstoß, droht dir tatsächlich die Kündigung. Es ist daher wichtig, die Betriebsvereinbarung genau zu kennen und sich daran zu halten.
Cannabis am Arbeitsplatz ist zwar nicht per Gesetz verboten, doch viele Arbeitgeber sprechen sich gegen einen Konsum aus – genauso wie es bei Alkohol und anderen Drogen der Fall ist. Eine Ausnahme bilden Cannabis-Patienten, die medizinisch verordnetes Cannabis konsumieren. Doch auch hier ist ein Verbot durch die Hausordnung, die Betriebsvereinbarung oder den Arbeitsvertrag zulässig. Daher ist eine offene Kommunikation zum Schutz aller Beteiligten essenziell.
Ob du wegen Cannabis am Arbeitsplatz eine Kündigung erhalten kannst oder nicht, hängt unter anderem davon ab, ob der Konsum in der Betriebsvereinbarung oder einer anderen entsprechenden Vereinbarung tatsächlich verboten ist. Zudem erhältst du in der Regel zunächst eine Abmahnung und bei wiederholtem Verstoß erst eine Kündigung. Dennoch ist vom Cannabiskonsum am Arbeitsplatz grundsätzlich abzuraten.
Grundsätzlich ist der Konsum von berauschenden Substanzen, zu denen Cannabis zählt, am Arbeitsplatz keine gute Idee. Deine Wahrnehmung, deine Reaktionsfähigkeit und dein Urteilsvermögen können vermindert sein. Gerade in sicherheitsrelevanten Bereichen kann das zu hohen Risiken für dich und andere Personen führen. Allgemein kann Cannabis auch deine Produktivität reduzieren und zu Halluzinationen führen, weshalb es verständlich ist, dass viele Arbeitgeber den Konsum am Arbeitsplatz verbieten.
Grundsätzlich stellt ein Drogentest einen Eingriff in die Grundrechte eines Arbeitnehmers dar. Deshalb muss er immer freiwillig erfolgen. Anders sieht es in sicherheitsrelevanten Bereichen aus. In einigen Branchen sind regelmäßige Drogentests zulässig.