Alles zur privaten Krankschreibung für gesetzlich Versicherte
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Stundenlang im Wartezimmer der Arztpraxis warten, um eine Krankschreibung zu erhalten, obwohl man sich zu Hause einfach nur auskurieren müsste – kommt dir das bekannt vor? Das ist einer der Hauptgründe, warum immer mehr Menschen auf eine private Krankschreibung setzen. Doch ist eine private Krankschreibung für gesetzlich Versicherte überhaupt möglich? Und was solltest du dabei beachten? Dieser Artikel hat die Antworten für dich.
Eine private Krankschreibung bedeutet nur, dass die Krankschreibung nicht im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt ist.
Das hat zur Folge, dass du selbst für die Kosten aufkommen musst.
Allerdings muss dein Arbeitgeber deine private Krankschreibung als gesetzlich Versicherter genauso akzeptieren wie eine gesetzliche Krankschreibung.
Dank dieser Möglichkeit ersparst du dir lange Wartezeiten im Krankheitsfall und erhältst womöglich eine individuellere Behandlung
Bei einer privaten Krankschreibung handelt es sich wie auch bei herkömmlichen Krankschreibungen um eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – kurz: AU. Bei der privaten Krankschreibung liegt die Besonderheit nur darin, dass sie nicht im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt. Es gibt zwei Gründe, aus denen du eine private Krankschreibung erhalten kannst:
Wie erhalten gesetzlich Versicherte also eine private Krankschreibung? In der Regel ist das dann der Fall, wenn du dich über Plattformen der Telemedizin krankschreiben lässt. Bestimmte Anbieter ermöglichen eine Krankschreibung ohne Wartezeiten im Wartezimmer – ganz einfach digital und von zu Hause aus. Aber auch Termine in privaten Arztpraxen gehen meist mit einer signifikant geringeren Wartezeit einher.
In Deutschland gilt freie Arztwahl. Das ist auch der Grund dafür, dass du als gesetzlich Versicherter auch eine private Krankschreibung erhalten kannst.
Was du jedoch wissen solltest: Eine private Krankschreibung kostet – wie jede andere privatärztliche Leistung – Geld. Dieses wird dir nicht von deiner Krankenkasse erstattet, wenn du gesetzlich versichert bist.
AU und eAU – es gibt verschiedene Begriffe, wenn es um Krankschreibungen geht. Doch wofür stehen die Abkürzungen und worin liegen die Unterschiede?
Die sogenannte eAU – kurz für elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – wird hauptsächlich für gesetzlich versicherte Personen verwendet. Die Arztpraxis übermittelt sie digital direkt an die Krankenkasse. Diese wiederum informiert deinen Arbeitgeber. So musst du deine Bescheinigung nicht mehr persönlich einreichen. Seit 2023 ist die Ausstellung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) üblich.
Eine private Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) hingegen wird ausschließlich Privatpatienten oder bei privatärztlicher Behandlung gesetzlich Versicherten ausgestellt. Meist erfolgt sie in Papierform, sodass du sie deinem Arbeitgeber persönlich bringen musst. Eine automatische Übermittlung der privaten AU an die Krankenkasse erfolgt nicht.
Gesetzlich Versicherte können sich in Deutschland selbst aussuchen, von welchem Arzt sie sich behandeln und auch krankschreiben lassen. Daher ist eine private Krankschreibung auch mit gesetzlicher Krankenversicherung problemlos möglich. Sie ist rechtlich anerkannt und gilt als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Arbeitgeber.
Es gibt allerdings ein paar Dinge zu beachten. Während eine herkömmliche elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) direkt an die Krankenkasse und von dort an den Arbeitgeber übermittelt wird, musst du bei einer privaten Krankschreibung selbst dafür sorgen, dass dein Arbeitgeber den Nachweis erhält. Er kann die eAU nicht elektronisch abrufen.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Arbeitsunfähigkeit überprüft. Das kann passieren, wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen – beispielsweise dann, wenn du dich auffällig häufig krankschreiben lässt. Krankenkassen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V) dazu verpflichtet, bei Zweifeln den MDK bei Auffälligkeiten einzuschalten.
Eines ist bereits klar: Du darfst dich als gesetzlich Versicherter privat krankschreiben lassen. Die Krankschreibung ist rechtlich gültig und muss vom Arbeitgeber genauso akzeptiert werden wie eine Krankschreibung von einem Kassenarzt.
Damit eine private Krankschreibung für gesetzlich Versicherte jedoch wirklich rechtlich unanfechtbar ist, muss sie ein paar Voraussetzungen mitbringen: Sie muss alle vorgeschriebenen Mindestinhalte wie den Namen des Arbeitnehmers, die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit und die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit enthalten.
Wenn du dich als gesetzlich Versicherter privat krankschreiben lässt, trägst du allerdings die Kosten selbst. Zudem bist du dazu verpflichtet, deinem Arbeitgeber die AU vorzulegen.
Wie bereits erwähnt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse keine Kosten für privatärztliche Leistungen. Du musst also selbst dafür aufkommen, wenn du dir eine private Krankschreibung als gesetzlich Versicherter besorgst. Doch mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Hier kommt es ganz darauf an, welchen Weg du gehst. Die Krankschreibung über telemedizinische Plattformen kann etwa 20 bis 40 Euro kosten. Ein normaler Arztbesuch als Selbstzahler kostet bereits zwischen 30 und 70 Euro. Natürlich ist dies auch abhängig von der Dauer und dem Aufwand der Behandlung. Abgerechnet wird übrigens immer nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Diese sieht grundsätzlich höhere Sätze als die Vergütung von Kassenärzten vor.
Die Rechnung für deine private Krankschreibung erhältst du direkt von einem Arzt bzw. von der Plattform. Deine Krankenversicherung hat damit also überhaupt nichts zu tun und ist nicht in die Abrechnung involviert.
Neben privaten Arztpraxen kannst du dank der Digitalisierung auch telemedizinische Services in Anspruch nehmen. Telemedizin umfasst alle ärztlichen Leistungen, die per Telefon, Chat oder Videocall erbracht werden. Für eine legale Online-Krankschreibung muss ein Gespräch zwischen Patient und Arzt stattfinden – per Telefon oder Video. Eine Krankschreibung via Chat ist in Deutschland nicht zulässig. Zudem dürfen deine Beschwerden nicht stark sein – in diesem Fall müsstest du deinen Arzt persönlich aufsuchen.
Telefonische Krankschreibungen sind für bis zu 5 Tage möglich, während es bei einem Videocall bis zu 7 Tage sind – zumindest dann, wenn du kein neuer Patient bist, sondern beim Arzt bereits bekannt bist.
Du bist gesetzlich versichert und weißt nicht, was besser ist: eine private oder eine herkömmliche Krankschreibung? Tatsächlich ist das von Fall zu Fall unterschiedlich. Es gibt Szenarien, in denen eine private Krankschreibung mehr Sinn macht als eine gesetzliche.
Somit gilt: Eine private Krankschreibung kann für gesetzlich Versicherte durchaus Sinn machen. Du musst nur selbst abwägen, ob sie sich in deinem Fall lohnt oder nicht.
Wenn du eine private Krankschreibung als gesetzlich Versicherter benötigst und medizinisches Cannabis für deine Therapie verwenden möchtest, folgst du ganz einfach diesem Prozess:
Gerade dann, wenn dein Hausarzt nicht offen gegenüber einer Cannabistherapie ist, mag die Telemedizin eine geeignete Wahl sein. Hier kannst du Ärzte finden, die Cannabis bei der richtigen Indikation verschreiben. Dein Cannabis-Rezept löst du übrigens einfach in einer Apotheke oder Online-Apotheke ein. Hier erhältst du ganze Blüten, Cannabis-Extrakte und weitere Produkte – genau das, was du für den Erfolg deiner Therapie benötigst.
Weitere Tipps, wie du Cannabis auf Rezept bekommst, haben wir in einem separaten Artikel ausführlich behandelt.
Als gesetzlich Versicherter kannst du eine private Krankschreibung erhalten. Vor allem in Verbindung mit Telemedizin ist diese Vorgehensweise gut geeignet. So kommst du schneller und bequemer an deine Krankschreibung und musst nicht stundenlang im Wartezimmer der Arztpraxis warten. Dennoch solltest du dich vorab informieren, welche Kosten dafür entstehen, da deine Krankenkasse nicht für eine private Krankschreibung aufkommen wird.
Bei einer privaten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) handelt es sich um eine Bescheinigung, die im Rahmen einer privatärztlichen Behandlung ausgestellt wird. Wie eine herkömmliche Krankschreibung dient sie als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber. Auch für gesetzlich Versicherte ist eine private Krankschreibung rechtlich gültig, nur die Kosten musst du selbst tragen.
Gesetzlich Versicherte können sich grundsätzlich immer privat krankschreiben lassen – auch bei einer Operation.
Eine gewöhnliche Krankmeldung erfolgt dank der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung automatisch auf digitalem Wege. Bei einer privaten Krankschreibung musst du dich jedoch selbst darum kümmern.
Seit 2023 gibt es die sogenannte elektronische Arbeitunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Diese wird digital vom Arzt an die Krankenkasse weitergegeben, die deinen Arbeitgeber informiert. Private Krankschreibungen – egal ob für privat oder gesetzlich Versicherte – erfolgen allerdings immer in Papierform.
Eine telemedizinisch ausgestellte Krankschreibung wird in der Regel rechtlich und vom Arbeitgeber anerkannt – sofern sie die formalen Angaben erfüllt und von einem tatsächlichen Arzt ausgestellt wurde.